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Ratgeber Recht

Umgang mit Referenzfotos im Web

Für Handwerksbetriebe sind Referenzfotos von fertiggestellten Werken eine gute Basis für die Eigenwerbung. Auf der eigenen Website oder auf Social-Media-Kanälen sagen Bilder über die angebotenen Dienstleistungen manchmal mehr als 1.000 Worte. Und oft fertigen Betriebe die Fotos selbst an. Doch gibt es aus rechtlichen Gründen einige Aspekte, die bei der Veröffentlichung von Referenzfotos zu beachten sind – insbesondere dann, wenn auch Personen mit abgebildet sind.

Worauf im Einzelnen zu achten ist, hat der ZVSHK in einem Merkblatt samt kurzem Musterschreiben zusammengefasst. Organisierte Innungsbetriebe können sich diesen vierseitigen Ratgeber Recht im Mitgliederbereich von www.zvshk.de herunterladen (als Suchwort den Quicklink QL69117594 eingeben).

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