Helene Schütze ist eines der jungen Ofenbautalente (siehe K&L 3/25), die ihre Ausbildung bereits grenzüberschreitend absolviert haben: die Lehre in Österreich und die Meisterausbildung in Deutschland. Beides hat sie mit Bravour geschafft.
Wer heute in den Beruf rund um Kachelöfen, Heizkamine und Warmluftanlagen einsteigt, findet in Deutschland, Österreich und der Schweiz drei ähnliche, aber rechtlich doch deutlich unterschiedlich geregelte Systeme vor. Das betrifft nicht nur die Grundausbildung, sondern auch die Frage, wann und wie man sich selbstständig machen kann. Wir haben uns die Systeme einmal für einen vergleichenden Überblick angesehen.
Während in Deutschland das Ofen- und Luftheizungsbauer-Handwerk weiterhin ein zulassungspflichtiges Handwerk ist – der klassische Weg führt hier über den Meister –, kennen die Schweizer keine Meisterpflicht. Nach der dreijährigen Grundbildung„Ofenbauer/in EFZ“ ist eine Firmengründung grundsätzlich möglich. In Österreich wiederum braucht es für den Gewerbeantritt einen Befähigungsnachweis, der typischerweise über die Meisterprüfung erbracht wird – alternativ sind aber auch gleichwertige Nachweise oder ein gewerberechtlicher Geschäftsführer möglich. Diese Unterschiede prägen Karrierewege, Betriebsnachfolge und die Gewinnung von Nachwuchs – und sollten beim betrieblichen Recruiting, bei Kooperationen über die Grenze sowie bei Familienbetrieben mit Standorten in mehreren Ländern unbedingt mitgedacht werden.
In der Schweiz gibt es keine Meisterpflicht. Nach der dreijährigen Gundausbildung ist eine Firmengründung möglich.«
Deutschland: dual, drei Jahre – und Meister als Standardzugang zur Selbstständigkeit
Hierzulande ist die Ausbildung zum/zur Ofen- und Luftheizungsbauer/in wie die meisten Lehrberufe dual angelegt und dauert regulär drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf zwei Jahre möglich. Grundlage ist die bundeseinheitliche Ausbildungsordnung (OfenbAusbV) samt Rahmenplan; geprüft wird betrieblich, schulisch und überbetrieblich. Für die anschließende Qualifizierung zur Betriebsleitung gilt die Meisterprüfungsverordnung des Handwerks – mit den bekannten Teilen I bis IV. Das Gewerk selbst steht in Anlage A der Handwerksordnung; damit ist die Selbstständigkeit an den Meister oder an gleichgestellte Zugänge geknüpft. Letztere sind zum Beispiel die Altgesellenregel (§ 7b HwO) – sie bedingt die Gesellenprüfung plus sechs Jahre Praxis, davon vier Jahre in leitender Funktion – oder eine Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO für ein weiteres zulassungspflichtiges Handwerk. Deutschlandweit existieren nur wenige Berufsschulstandorte für diesen Beruf; die Robert-Mayer-Schule Stuttgart ist zugleich einzige staatliche Meisterschule im Gewerk. Weitere wichtige Berufsschul-Standorte sind unter anderem München (BSSUV), Hannover (BBS 3) und die SBBS Technik Gera.
Österreich: Lehrberuf „Hafner/in“ und Pflicht zum Befähigungsnachweis
In Österreich führt der Weg in die Praxis über die dreijährige Lehre Hafner/in nach der aktuellen Ausbildungsordnung (BGBl. II 116/2015). Wer einen eigenen Betrieb führen will, benötigt einen Befähigungsnachweis – meist über die Meisterprüfung, alternativ über gleichwertige fachliche Nachweise oder durch Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers. Zuständig sind die Innungen/Meisterprüfungsstellen in der Wirtschaftskammer-Organisation; Meistervorbereitung bieten die WIFI-Standorte an. Für die Berufsschule sind – je nach Bundesland – unter anderem die Landesberufsschulen (z. B. die LBS Pinkafeld) zuständig.
Wichtige Berufsschul-Standorte sind unter anderem München (BSSUV), Stuttgart RMS, Hannover (BBS 3) und die SBBS Technik Gera.«
Schweiz: Ofenbauer/in EFZ – rascher Berufseinstieg, HFP als Kür
Die Schweizer berufliche Grundbildung Ofenbauer/in EFZ dauert in der Regel drei Jahre. EFZ steht für Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis. Das EFZ ist der offizielle Abschluss der drei- (oder vier-)jährigen beruflichen Grundbildung in der Schweiz (Lehre). Mit dem EFZ gilt man als ausgebildete Fachkraft, darf die entsprechende Berufsbezeichnung führen (z. B. Ofenbauer/in EFZ) und hat Zugang zur höheren Berufsbildung (Berufsprüfungen, HFP, Berufsmaturität). Rechtsgrundlage für den Beruf Ofenbauer/in EFZ ist die SBFI-Verordnung (2023) inklusive Bildungsplan. Ein„Meisterzwang“ existiert nicht; wer das EFZ besitzt, kann – unter Einhaltung von Fachnormen, Brandschutz und Umweltrecht – grundsätzlich ein Unternehmen gründen. Für erfahrene Berufsausübende steht mit der Höheren Fachprüfung (HFP) Ofenbauer-Meister/in ein eidgenössischer Abschluss zur Verfügung; Vorbereitung und überbetriebliche Kurse organisiert der Branchenverband feusuisse an der Fachschule in Wisen (SO).
Grenzübertritt & Anerkennung: das Kleingedruckte
Praktisch relevant sind Anerkennungsfragen im Grenzraum: Ein schweizerisches EFZ ist eine solide Qualifikation. Sie ersetzt in Deutschland aber nicht automatisch die Anforderungen der Handwerksordnung für die dauerhafte Niederlassung in einem zulassungspflichtigen Handwerk. Umgekehrt kennt Österreich den Weg über EU/EWR-Anerkennung bzw. die Feststellung individueller Befähigung. Für Betriebe heißt das: frühzeitig mit der jeweiligen Kammer/Behörde sprechen, wenn Mitarbeitende grenzüberschreitend eingesetzt oder Filialen eröffnet werden sollen.
Fazit
Für den Nachwuchs ist der Kern überall gleich: Relevant sind handwerkliche Exzellenz, Gestaltung, Material- und Abgastechnik, Brandschutz – und ein hoher Anteil echter Baustellenpraxis. Für Betriebe zählen dagegen die rechtlichen Rahmenbedingungen. Wer Azubis wirbt, Kooperationen über die Grenze plant oder die Betriebsnachfolge organisiert, sollte die Besonderheiten des jeweiligen Landes kennen – und bei Anerkennungs- oder Zulassungsfragen früh mit Kammern und Verbänden sprechen.
Foto: Robert-Mayer-Schule
Die Rudolf-Mayer-Schule in Stuttgart ist nicht nur eine Berufsschule, sondern auch die einzige staatliche Meisterschule für den Ofenbau.
Foto: Robert-Mayer-Schule
Darüber hinaus steht in Berufsschulen ein Equipment zur Verfügung, das kleine Ofenbaubetriebe beim besten Willen nicht vorhalten können.
Foto: Schule Sommerdä
Ohne den Zeitdruck von Kundenaufträgen können handwerkliche Fertigkeiten in der Berufsschule mit Muße geübt und zur Perfektion getrieben werden.
Foto: BBS Hannover
In Deutschland ist die Ofenbau-Ausbildung Dual angelegt – die Erfahrungen im Betrieb werden in der Berufsschule in Theorie und Praxis fachlich untermauert, wie hier in derin der BB3 in Hannover.
Foto: Ester Nagy
Die Schweizerin Ester Nagy, das junge Ofenbautalent aus K&L 7/25, hat nach Matura und abgeschlossener Ausbildung bereits mit 20 Jahren ihr eigenes Ofenbau-Unternehmen gegründet.
Adressen und Anlaufstellen für die Ofenbau-Ausbildung in D-A-CH
Deutschland
ZVSHK – Zentralverband Sanitär Heizung Klima (Ausbildung/Karriere & Innungskontakte), Rathausallee 6, 53757 Sankt Augustin, Tel. +49 2241 9299-0, info@zvshk.de.
Robert-Mayer-Schule Stuttgart – Berufsschule und einzige staatliche Meisterschule im Gewerk, Weimarstraße 26, 70176 Stuttgart.