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22. Februar 2024

Neues aus der BUFA

In Präsenz waren acht Landesfachgruppenleiter anwesend, außerdem drei Referenten/Teilnehmer der Landesverbände sowie für den ZVSHK der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Andreas Müller und der neue Fachreferent OL, Torsten Klein sowie Dr. Johannes Gerstner und Helmut Keller. Online waren drei Landesfachgruppenleiter aus den südlichen Bundesländern und Jörg Knapp als Referent des Fachverbands SHK Baden-Württemberg. Insgesamt wurden von diesem Gremium neun Tagesordnungspunkte behandelt, von denen mit der Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit und mit dem TOP Formalien bereits die ersten beiden Punkte abgehakt wären.

Im Rahmen dieses TOPs gab es drei Personalien. So stellten sich Torsten Klein als neuer Fachreferent OL beim ZVSHK sowie Stefan Schatz als neuer Vertreter der Landesfachgruppe Thüringen und Heiko Schneider als neuer Referent für das OL-Handwerk im Fachverband Thüringen vor.

Anschließend wurden Fragen im Zusammenhang mit dem GEG erörtert. Zum Beispiel, wie es sich mit der 10-prozentigen Anrechnungsquote von Einzelraumfeuerstätten auf die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien verhält. Generell bezöge sich das GEG auf Heizungsanlagen und nicht auf Einzelraumfeuerungen. Hier würde das GEG allerdings nur handbeschickte Feuerstätten ausschließen. Aus Sicht der Bufa könne in einzelnen (seltenen) Konstellationen die Errichtung einer Feuerstätte durch den Ofenbauer Maßnahmen nach dem GEG nach sich ziehen. Als ein Beispiel wurde der mögliche Ersatz einer Gas-Etagenheizung durch einen Pelletofen genannt. In diesem Themenbereich scheinen allerdings einige Fragen noch nicht abschließend geklärt sein. Eindeutiger sieht die Sache bezüglich der Beratung der Hausbesitzer zur Entscheidung für eine geplante Feuerstätte aus. Hier unterläge der Ofenbauer bei der Errichtung einer üblichen Einzelraumfeuerstätte in den meisten Fällen nicht den Vorgaben des GEG, insbesondere was eine mögliche Wirtschaftlichkeit oder Unwirtschaftlichkeit beträfe. Allerdings sei der Ofen- und Luftheizungsbauer als fachkundige Person zur Beratung ermächtigt. Bei wassergeführten Anlagen oder Feuerstätten, die eine Anteil zur künftigen Beheizung des Gebäudes leisten sollen, sei zumindest ein Hinweis zur Beratungspflicht des Eigentümers des Gebäudes empfehlenswert. Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hätten ein Informationsblatt einschließlich eines ausfüllbaren Beratungsprotokolls bereitgestellt, auf dessen Basis die Endkunden informiert und beraten werden können.

Ofenführerschein

Ein weiteres Thema war der „Ofenführerschein“, der seit Erscheinen einen erheblichen Bekanntheitsgrad erreicht habe. Bisher seien zirka 25.000 Ofenführerscheine verkauft und etwa 13.000 Teilnehmer registriert. Die Initiative des Startups „Ofenakademie“ wurde von Seiten des OL-Handwerks als ein vergleichsweise kostengünstiges und wirksames Instrument zur Emissionssenkung beim Betrieb von Feuerstätten begrüßt. Ein weiterer Erfolg des Ofenführerscheins könne sich positiv auf politische Entscheidungsträger bezüglich verschärfter Vorgaben für holzbefeuerte Einzelraumfeuerstätten auswirken.

Weiterhin läge ein (inoffizielles) Entwurfspapier zur Nationalen Biomassestrategie (NABIS) vor, das intensiv und kontrovers diskutiert wurde. Diesbezüglich würde gerade eine Stellungnahme der Verbände vorbereitet, die in Kürze veröffentlicht werden soll.

Anschließend wurden die künftigen Förderbedingungen zum KfW 40-Haus diskutiert. Kritik fand hier vor allem der Ausschluss von Biomasse – auch in Kombination mit anderen Wärmeerzeugern – bei Inanspruchnahme der Fördermittel. Zwar könnten die Förderbedingungen jederzeit auch ohne einen Änderungsbeschluss politischer Entscheidungsträger angepasst werden, allerdings scheine hier jeglicher Wille zur Korrektur zu fehlen. Hier sei derzeit schon ein Verbändepapier mit einer entsprechenden Argumentation Pro Biomasse erstellt worden, außerdem würde eine Kontaktaufnahme mit positiv gestimmten Politikern versucht, um den Druck zu einer nachträglichen Änderung der Förderbedingungen zu erhöhen.

Prüfnorm

Danach wurde es noch einmal technisch – es ging um die Prüfnorm DIN EN 16510 Teil 2, die im November 2023 im europäischen Amtsblatt veröffentlicht und damit in Kraft getreten sei. Sie behandelt verschiedene Feuerstätten arten wie Raumheizer, Kamineinsätze einschließlich offener Kamine, Herde, Heizkessel für feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung bis 50 kW, Speicherfeuerstätten sowie mechanisch mit Pellets beschickte Raumheizer, Einsätze und Herde. Ersetzt würden dadurch folgende bisherige Normen aus dem Anwendungsbereich des OL-Handwerks:

  • EN 13240 für Raumheizer,
  • EN 13229 für Kamin-/ Heizeinsätze,
  • EN 12815 für Herde
  • EN 14785 für Pelletfeuerstätten sowie
  • EN 15250 für Speicherfeuerstätten.
  • Nach einer zweijährigen Übergangsfrist müsse die Leistungserklärung eines Bauproduktes zwingend auf einem gültigen Prüfbericht nach EN 16510 basieren. Die Anwendung der neuen Normenreihe habe weitreichende Auswirkungen auf die Feuerstättenindustrie und das OL-Handwerk. So werden im Bereich Emissionen zusätzliche Angaben auf Basis der Ecodesign-Richtlinie notwendig. Außerdem unterliegt die sogenannte Sicherheitsprüfung (Brandschutzprüfung) neuen Prüfkriterien, die erweiterte Angaben zu Abständen zu brennbaren Bauteilen und Dämmstoffstärken im Anbaubereich der Feuerstätte nach sich ziehen. Vereinfachte Regelungen aus FeuVO und TROL würden mehrheitlich durch differenzierte Herstellerangaben abgelöst.

    Die in der Folge diskutierten Änderungen der TROL 2022 mit Ergänzungen 2023 (Kapitel 6 – Brand- und Wärmeschutz; Aufnahme der Ersatzdämmstoffe und weitere Änderungen) seien in der neuesten Fassung berücksichtigt. Besitzer der TROL 2022, die diese über den offiziellen Online-Shop des ZVSHK erworben hätten, könnten die neue Version kostenfrei über einen Downloadlink beziehen. Alternativ könne diese auch telefonisch beim Shop oder per E-Mail an: info@zvshk.de mit Firmenadresse und Nachlieferungswunsch und ggf. Nachweis durch Rechnung nachgeordert werden.

    In den letzten Punkten der Sitzung ging es um die Änderung der Ausbildungsordnung OL sowie um die bisher bekannten Termine der nächsten Bufa-Sitzungen sowie weiterer Veranstaltungen der OL-Branche.

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