Seit Kurzem liest und hört man auch im OL-Handwerk doch wieder Einiges zur Ökodesign-Verordnung,für Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte, Verordnung (EU) 2015-1185. Insbesondere machen sogar verschiedene Schreckensmeldungen über drohende Änderungen die Runde. Doch mit der Verkündung ungelegter Eier ist niemandem geholfen. Was ist konket dran und was steckt vor allem hinter der Verordnung? Tobe Hinrichs von Leda informiert darüber.
Das Zusammenspiel von europäischen und nationalen Richtlinien und Verordnungen ist dabei bereits vielschichtig und ziemlich komplex aufgebaut. Zunächst muss man verstehen, dass die europäischen Richtlinien und Verordnungen jeweils in nationales, also deutsches Recht überführt werden – wir sprechen also jeweils über in Deutschland eingeführte nationale Gesetze oder Verordnungen.
Dabei ist bereits der Name „Ökodesign“ einen kurzen Gedanken wert – hier geht es dem Sinne nach nicht um die Bedeutung des eingedeutschten Wortes „Design“. Üblicher Weise steht „Design“ für so etwas wie „Gestaltung“ und „Form“oft ist hier die äußerliche Form- oder Farbgestaltung gemeint.
Bei den Anforderungen im Sinne von Ökodesign geht es nicht um äußere Form und Aussehen. Vielmehr steht mehr die englische Bedeutung von„design“ als technische Gestaltung oder sogar Konstruktion im Vordergrund. Es geht damit also um die nachhaltige und möglichst Ressourcen-schonende und damit ökologische technische Gestaltung und Konstruktion oder Entwicklung von Produkten.
Im zweiten Schritt wird es sicherlich helfen können, einen Blick auf den Aufbau der gesamten Verordnungslage zu werfen.
Noch bevor es die eigentliche Ökodesign-Verordnung gab, wurde eine Rahmen-Vorschrift erstellt, dies war die Energieeffizienz-Richtlinie 2009/125/EG. Diese Richtlinie legte grundsätzliche Ziele und Vorgaben an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte fest – so wie auch der offizielle Titel lautet.
Bei den Anforderungen im Sinne von Ökodesign geht es nicht um äußere Form und Aussehen. Vielmehr steht mehr die englische Bedeutung von „design“ als technische Gestaltung oder sogar Konstruktion im Vordergrund.«
Auf Grundlage dieser Rahmenrichtlinie wurden für insgesamt 27 Produktgruppen Mindestkriterien festgelegt. Solche Produktgruppen sind zum Beispiel Computer und Server, Klimageräte, Staubsauger, Wasserpumpen oder eben Einzelraumheizgeräte. Innerhalb der Produktgruppen gibt es dann weitere Unterteilungen.
Im letzten Jahr wurde diese Energieeffizienz-Richtlinie 2009/125/EG durch eine neue Verordnung (EU) 2024/1781 abgelöst, die wiederum den Rahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte setzt. Diese neue Verordnung bringt zwar eine ganze Reihe an Änderung mit sich, aber die konkreten Anforderungen an die Produkte sind erst einmal nicht betroffen.
Die jeweils konkret festgeschriebenen Mindestkriterien sind in einzelnen Durchführungsverordnungen, den„Ökodesign-Verordnungen“ festgelegt – für die im OL-Handwerk wichtigen Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte ist es die Ökodesign-Verordnung (EU) 2015-1185. Sie richtet sich zum Beispiel an die Heiz- und Kamineinsätze, Kaminöfen oder Herde.
Die wesentlichen Anforderungen dieser speziellen Ökodesign-Verordnung sind Mindestanforderungen an die Emissionsgrenzwerte und die Effizienz. Aber auch wichtige Punkte, wie Abfallvermeidung, längere Lebensdauer, größere Lebenszyklen, Angaben zur Demontage und zum Recycling, Angaben zur Abfallentsorgung, sowie Vorgaben für die Kennzeichnung von (Sonder-)Abfall sind darin beschrieben.
Dabei hat die Ökodesign-Verordnung über die festgelegten Emissionsgrenzwerte und Mindestanforderungen an die Effizienz die entsprechenden Anforderungen der 1. BImSchV für Festbrennstoff-Einzelraumfeuerungsanlagen abgelöst.
Neben dieser eigentlichen Durchführungsverordnung gibt es noch eine delegierte Verordnung, die weniger relevante Einzelheiten regelt. Für die Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte ist dies die delegierte Verordnung (EU) 2015-1186, die sogenannte„Öko-Label-Verordnung“. Hierdurch sind der Aufbau und das Aussehen des seit einigen Jahren bestehenden Energieeffizienz-Labels beschrieben.
Aktuell steht im Bereich der OL-Feuerstätten nun eine Änderung der Ökodesign-Verordnung für Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte an, also der Verordnung (EU) 2015-1185. Diese Überarbeitung wurde bereits im Januar 2022 angekündigt.Diese soll dem Plan der zuständigen Behörde zufolge bis 2027 vorliegen und umgesetzt werden können.
Noch bevor es die eigentliche Ökodesign-Verordnung gab, wurde eine Rahmen-Vorschrift erstellt, dies war die Energieeffizienz-Richtlinie 2009/125/EG.«
Wie zu erwarten war, geht es unter anderem auch um eine weitere Verschärfung der Grenzwert-Anforderungen für die bekannten Emissionen Kohlenmonoxid, gasförmige Kohlenwasserstoffe, Stickoxid und staubförmige Emissionen, sowie den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad, also die Effizienz.
Auch wurde im bisherigen Verlauf der Überarbeitung ein neues Prüf- und Messverfahren für die Feuerstätten vorgeschlagen, welches zusätzlich zur Normprüfung eingeführt werden könnte.
In dem ersten Gespräch der betroffenen Fachkreise und Verbände im Oktober 2023 wurden bereits einige grundsätzliche Eckpunkte besprochen.Zwischenzeitlich liegt ein weiteres Gesprächspapier als nächster Schritt vor. Einzweites Konsultationsforum der betroffenen Fachkreise war zunächst für den 12.02.2025 angesetzt worden, ist aber mittlerweile aufgrund„unvorhersehbarer Geschehnisse“ abgesagt und auf unbestimmte Zeit verschoben worden.
Die betroffenen Verbände, allen voran der Industrieverband HKI, der ZV SHK, aber auch der österreichische Kachelofenverband (KOV) und auch die Vereinigung europäischer Verbände des Kachelofenbauer- und Hafner-Handwerks (VEUKO), sowie diverse Feuerstätten-Hersteller sind in die Gespräche eingebunden und werden über ihre Stellungnahmen und Mitwirkung alles unternehmen, dass in der Ökodesign-Verordnung auch zukünftig ambitionierte aber zugleich umsetzbare Ziele und Anforderungen festgeschrieben werden.
Foto: Dimitris Vetsikas auf Pixabay
Im europäiischen Parlament entstehen Verordnungen, die ganz Europa betreffen.
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