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DEPV und VEH fordern Heizkostenentlastung auch für nicht leitungsgebundene Energien

Die geplante Beschränkung der Gas- und Strompreisbremse in Deutschland auf leitungsgebundene Energieträger lässt rund 30 Prozent der Gebäude außen vor, die zum Beispie lmit Heizöl oder Holzpellets beheizt werden. Dabei haben diese zum erheblichen Teil Preissteigerungen in ähnlicher Größenordnung zu verkraften wie bei Erdgas, Fernwärme oder Strom.

Der VEH – Verband für Energiehandel Südwest-Mitte und der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) fordern daher von der Bundesregierung auch eine Entlastung für alle betroffenen Heizungsbetreiber im gleichen Umfang wie für die Gaskunden.

„Die vorgesehene Härtefallregelung für Verbraucher mit Öl- und Pelletheizung über das Jobcenter ist kein gleichwertiger Ersatz“, betont VEH-Geschäftsführer Hans-Jürgen Funke. „Besser wäre eine komplette Gleichbehandlung dieser Haushalte bei der sozial-politisch begründeten Heizkostenentlastung. Außerdem ist die Härtefallregelung in den Gesetzentwürfen zur Gas- und Strompreisbremse noch nicht einmal im Detail enthalten“, ergänzt DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele. Die konkrete Ausgestaltung bleibt unklar und scheint für die Betroffenen mit erheblichen Hürden verbunden zu sein, kritisieren die Verbandsvertreter.