Jährlich veröffentlicht der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks in seinen Erhebungen „Daten zum Heizungsbestand in Deutschland“. Die Daten bilden den Ist-Zustand in den Gebäuden ab und können auch als Indikator für die Wirksamkeit politischer Maßnahmen herangezogen werden. Wie sieht es also aus nach der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)?
Wenig Dynamik beim Heizungstausch
Im Jahr 2024 gab es insgesamt fast 33 Millionen Wärmeerzeuger in Deutschland in privaten und gewerblich genutzten Immobilien, darunter Heizungsanlagen, Öfen und Raumheizgeräte beziehungsweise Warmwasserbereiter (ohne Wärmepumpen). Rund 19,9 Millionen dieser Feuerungsanlagen und damit mehr als die Hälfte heizten mit fossilen Brennstoffen. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich daraus eine leichte Reduktion um 0,7 Prozent. Bereits in den Vorjahrenverringerte sich die Anzahl fossil betriebener Wärmeerzeuger nur langsam, von 2022 auf 2023 um ein Prozent. Diese Entwicklung hat sich im Jahr 2024 weiter verlangsamt.
Zahl der Gasheizungen nahezu konstant
Bei einem Vergleich der beiden wichtigsten Brennstoffkategorien Erdgas und Heizöl ergeben sich unterschiedliche Tendenzen. Während die Nachfrage nach Ölheizungen weiterhin kontinuierlich nachlässt, stagnierte die Zahl der Gasheizungen erstmals. Im Jahr 2024 nahm die Anzahl der Ölheizkessel um rund 2,3 Prozent auf etwas mehr als 4,8 Millionen ab. Im gleichen Zeitraum erfasste das Schornsteinfegerhandwerk im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben rund 15 Millionen Gasfeuerungsanlagen – und damit 0,17 Prozent weniger Anlagen als im Vorjahr.
Im aktuellen Gebäudeenergiegesetz wurden bestimmte Biomasseanlagen alsErfüllungsoption aufgenommen und können als erneuerbare Energie angerechnet werden.«
Effizienz verbessert sich stetig
Positiv entwickelten sich im Jahr 2024 Effizienz und Energieverbrauch der installierten Heizgeräte. Im Jahr 2024 verfügten mehr als die Hälfte der Gasheizungen über Brennwerttechnik. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Anteil der Gas-Brennwertgeräte um rund 4,3 Prozent. Der Anteil der Öl-Brennwertgeräte stieg sogar um rund 9,8 Prozent, bleibt jedoch im Verhältnis zur Gesamtzahl ausbaufähig. Nur jede fünfte Ölheizung heizte im Jahr 2024 auf Brennwertbasis.
Hohes Betriebsalter im Bestand
Gleichzeitig fällt das hohe Alter der Ölheizungen (Heizwert) auf: 85 Prozent waren im Jahr 2024 älter als 20 Jahre und gelten als technisch veraltet. Im Vergleich dazu erreichten etwa 66 Prozent und damit zwei Drittel der Gasheizungen (Heizwert) ein Betriebsalter von über 20 Jahren.„Als Energieberater raten wir unseren Kundinnen und Kunden, ihre alte Anlage auszutauschen. Viele wollen jedoch erst die kommunale Wärmeplanung abwarten und dann entscheiden, welcher Energieträger und welche Heiztechnologie für sie bezahlbar sind“, so Verbandspräsident Alexis Gula.„Jetzt blicken alle auf die neue Bundesregierung.“
Im Jahr 2024 gab es insgesamt fast 33 Millionen Wärmeerzeuger in Deutschland in privaten und gewerblich genutzten Immobilien.«
Geringe Zuwächse beim Biomassemassekessel
Auch die Anzahl der klimafreundlichen Biomasseheizungen veränderte sich nur wenig. In der Kategorie„Heizkessel für feste Brennstoffe“ ergaben die Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks im Jahr 2024 einen leichten Anstieg auf fast 1,16 Millionen Anlagen. Es handelt sich hierbei um Zentralheizungen, die mit fester Biomasse wie Pellets, Hackschnitzel oder Scheitholz betrieben werden. Die Zahl der Einzelraumfeuerungsanlagen blieb nahezu konstant bei 11,73 Millionen und damit in etwa auf Vorjahresniveau. Zu den Einzelraumfeuerstätten zählen Kamin-, Kachelöfen oder Heizeinsätze, die in der Regel nur den Aufstellraum beheizen, nicht aber an ein zentrales Wärmeleitungsnetz angeschlossen sind. Im aktuellen Gebäudeenergiegesetz wurden bestimmte Biomasseanlagen als Erfüllungsoption aufgenommen und können als erneuerbare Energie angerechnet werden. Vor allem im ländlichen Bereich könnten Biomasseanlagen, auch als kombinierte Hybridlösungen, eine Option sein.
Klare Signale der Politik erforderlich
„Die Zurückhaltung beim Energiewechsel hat mit den öffentlichen Diskussionen um das Gebäudeenergiegesetz zu tun“, bewertet Präsident Alexis Gula die Situation. „Die Bevölkerung reagierte verunsichert und stellte Modernisierungsentscheidungen zunächst zurück.“ Dies spiegelte sich auch in den Absatzzahlen der Heizungsindustrie und besonders im Wärmepumpenmarkt wider. Nach Informationen des Bundesverbandes Wärmepumpe (BWP) e. V. brach der Verkauf von Wärmepumpen im Jahr 2024 um 46 Prozent ein. Aktuell erfasst das Schornsteinfegerhandwerk in seinen jährlichen Erhebungen nur Heizungen und andere Feuerstätten, die mit Öl, Gas oder festen Brennstoffen betrieben werden, nicht aber Wärmepumpen, strombasierte Lösungen oder zum Beispiel Anschlüsse an Fernwärmenetze.
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks setzt sich bei der Politik für eine Dokumentation aller Wärmeerzeuger durch die Schornsteinfegerbetriebe ein. Alexis Gula: „Wir sind deutschlandweit im Einsatz und kommen bei unseren gesetzlichen Aufgaben praktisch in jeden Haushalt. Es macht einfach Sinn, unseren Auftrag zu erweitern und eine flächendeckende gebäudescharfe Datenaufnahme in die Hände der staatlich beliehenen Unternehmen zu legen. Kein anderes Handwerk könnte dies vergleichbar zeitnah, kostengünstig und in der Fläche umsetzen.
Unsere Erhebungen würden dann den gesamten Gebäudebestand und den Fortschritt der Wärmewende abbilden. Sie wären ein wertvolles Instrument für die kommunale Wärmeplanung.
Grafik: Bundesverband Schornsteinfeger
Insgesamt führt das Schornsteinfegerhandwerk an fast 33 Millionen Feuerungsanlagen Messungen beziehungsweise Überprüfungen nach der1. BImSchV 1 und/oder der KÜO2 durch.
Grafik: Bundesverband Schornsteinfeger
Nach der 1. BImSchV ist eine Einzelraumfeuerungsanlage für feste Brennstoffe eine Feuerungsanlage, die vorrangig zur Beheizung des Aufstellraumes verwendet wird, sowie Herde mit oder ohne indirekt beheizte Backvorrichtung. Im Jahr 2024 betrug die Gesamtzahl der Einzelfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe ca. 11,73 Millionen. Die Gesamtzahl der Feuerstätten, bei denen der Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme festgesetzt wurde, liegt bei zirka 1,77 Millionen.
Info
Mit den jährlich durchgeführten bundesweiten Erhebungen durch das Schornsteinfegerhandwerk zu Anzahl, Alter und Anlagenart von Öl- und Gasfeuerungsanlagen sowie Feststofffeuerungsanlagen, CO-Messungen an Gasfeuerstätten, Messungen nach der 1. BImSchV an Öl- und Gasfeuerungsanlagen, Emissionsmessungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, Anzahl der Einzelraumfeuerungsanlagen und Mängel an Feuerungsanlagen sowie Mängel an Lüftungsanlagen werden den Landes- und Bundesbehörden, den Fachfirmen und den Fachverbänden unabhängige und fachgerechte Informationen vorgelegt.
Eine Vielzahl an Daten wird jährlich für die bundesweiten Erhebungen von den rund 7.600 bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern erfasst. Diese anonymisierten Daten werden zunächst bei den Innungen gesammelt. Aus diesen Zusammenfassungen erstellen dann die Landesinnungsverbände jeweils landesweite Übersichten. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) – sammelt die Ergebnisse der 16 Länder und erstellt die Bundes-Übersicht.
Die Ergebnisse der Messungen nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) müssen vom Schornsteinfegerhandwerk den jeweiligen für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörden sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit alljährlich vorgelegt werden.
Am 19. Juni 2019 wurde die „Verordnung zur Einführung der Verordnungüber mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV)“ im Bundesgesetzblatt verkündet. Erstmalig werden die Anlagen der 44. BImSchV, die durch das Schornsteinfegerhandwerk überwacht werden,aufgelistet.