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Entwaldungsverordnung

Neuer Schwung aus Brüssel für die Holz- und Ofenbranche!

Lange hatten Unternehmen, Verbände und zahlreiche Mitgliedstaaten gewarnt, dass die aktuelle Fassung weder technisch noch organisatorisch umsetzbar sei. Jetzt rückt die Politik ein Stück weit von ihrem bisherigen Kurs ab und räumt ein, dass die Umsetzung mehr Zeit und mehr Augenmaß benötigt.

Kern der neuen Position des Rates ist eine deutliche Entschärfung des Zeitplans. Die Anwendung der EUDR soll für mittlere und große Unternehmen auf den 30. Dezember 2026 verschoben werden. Klein- und Kleinstbetriebe sollen sogar bis zum 30. Juni 2027 Zeit erhalten, um die Vorgaben umzusetzen, und dürfen dabei vereinfachte Verfahren nutzen. Gleichzeitig plant der Rat, den administrativen Aufwand deutlich zu reduzieren. Künftig sollen nur die Unternehmen, die ein Produkt erstmals auf den EU-Markt bringen, verpflichtet sein, eine vollständige Sorgfaltserklärung abgebenBetriebe entlang der nachgelagerten Lieferkette wären lediglich verpflichtet, die zugehörige Referenznummer weiterzugeben. Für Klein- und Kleinstbetriebe der Primärproduktion ist eine einmalige, vereinfachte Erklärung vorgesehen. Zudem hat der Rat die Europäische Kommission beauftragt, bis April 2026 zu überprüfen, ob die Verordnung in ihrer jetzigen Form überhaupt praktikabel ist, und gegebenenfalls weitere Anpassungen vorzuschlagen.

Für die energetische Holznutzung, den Brennstoffhandel  und den Ofenbau in Europa ist diese Kurskorrektur ein wichtiges Signal. Die Branche hatten befürchtet, dass die ursprünglichen Vorgaben erhebliche Störungen der Lieferketten auslösen würden. Auch wenn Nachhaltigkeit und Waldschutz außer Frage stehen, bleibt für die Branche entscheidend, dass Regulierung nicht an den Realitäten moderner Forstwirtschaft vorbeigeht.


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