Liebe Leserinnen, liebe Leser!
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfolgt ab dem 1. Januar 2024 der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Den Bürgern stehen vielfältige Lösungen zur Verfügung. Es gilt dabei der Grundsatz der Technologieoffenheit. Beim Umstieg auf anteilig 65 Prozent Erneuerbare Energien können Hauseigentümer daher zwischen verschiedenen Technologien auswählen. Die jeweiligen technischen Randbedingungen und Anforderungen im GEG sind zu beachten. Staatliche Fördermittel können im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der KfW beantragt werden. Wie diese im Einzelnen aussieht, wird auf der Seite (www.energiewechsel.de) veröffentlicht. Es lohnt sich, diese Seite im Auge zu behalten, da hier neue und geänderte Förderungen veröffentlicht werden, sobald sie endgültig verabschiedet sind.
Das neue GEG wirft trotzdem noch einige Fragen auf. Die Freie Wärme (www.freie.wärme.de) hat die wesentlichen Punkte in Kürze zusammengefasst.
Generell gilt:
- Der Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage gemäß den Erfüllungsoptionen §71 GEG ist ab 01.01.2024 bis zur Veröffentlichung der Kommunalen Wärmeplanung (KWP)
in Ihrer Kommune jederzeit möglich (KWP-Fristen: 2026/2028). - Auch bestehende fossile Wärmenetze müssen in den nächsten Jahren auf Erneuerbare Energien umgerüstet werden (Zielvorgaben: 30 Prozent in 2030, 80 Prozent in 2040, vollständig ab 2045).
- Einzelraumfeuerstätten auf Basis CO₂-neutraler Holzenergie (Pellets, Scheitholz) sind nach wie vor erlaubt und können mit pauschal 10 Prozent auf die 65-Prozent-Anforderung angerechnet werden (Kamin- oder Kachelöfen, alleinstehend, gegebenenfalls mit Wassertasche zur Heizungsunterstützung oder im Hybridsystem kombiniert zum Beispiel mit einer elektrischen Wärmepumpe).
Ihre Jutta Lorenz
Chefredakteurin K & L-Magazin