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EN 16510: Klare Regeln statt Verunsicherung

Bereits in Verkehr gebrachte Feuerstätten bleiben uneingeschränkt verkäuflich und installierbar

Mit dem Ende der sog. Koexistenzphase der bisherigen Produktnormen für Einzelraumfeuerstätten und der neuen Normenreihe EN 16510 zum 9. November 2025 kommt es noch immer vereinzelt zu Verunsicherung im Markt. Händler berichten von Zurückhaltung bei Endverbrauchern und Unsicherheiten beim Verkauf von Lager- und Ausstellungsgeräten. Hierzu hat der HKI-Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. (HKI) bereits ein Merkblatt herausgegeben, welches weiterhin auf Anfrage beim Verband bezogen werden kann.

Keine Abwertung bestehender Geräte

Zudem erklärt der HKI erneut, dass Feuerstätte die vor dem 9. November 2025 nach den bis dahin gültigen Normen (z. B. EN 13240) geprüft und durch Hersteller oder Importeure ordnungsgemäß in Verkehr gebracht wurden, dürfen auch nach diesem Stichtag abverkauft, installiert und vom Schornsteinfeger abgenommen werden. Diese Geräte entsprechen weiterhin dem aktuellen Stand der Technik und stehen Geräten, die nach EN 16510 geprüft sind in nichts nach. Es handelt sich jeweils um moderne und effiziente Feuerstätten.
Die bereits vor dem Novemberstichtag in Verkehr gebrachten Geräte dürfen auch nach dem 9. November 2025 uneingeschränkt, eingebaut und betrieben werden, so der Verband weiter. Weder besteht ein nachträglicher Austauschzwang noch drohen Einschränkungen beim Betrieb oder der Abnahme durch den Schornsteinfeger. Für bereits im Markt befindliche Feuerstätten ergeben sich somit keine rückwirkenden Änderungen.
„Die neue Norm gilt nur für Geräte, die nach dem Stichtag neu auf den Markt kommen“, erläutert HKI-Geschäftsführer Frank Kienle. „Sie führt nicht zu einer Abwertung bestehender Lager- oder Ausstellungsgeräte“, so Kienle weiter. Damit sind Lagergeräte weiterhin moderne, sichere und gesetzeskonforme Feuerstätten.