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Dr. Johannes R. Gerstner zum Gebäudemodernisierungsgesetz

„Für die Einzelraumfeuerstätte ergeben sich derzeit vor allem mittelbare Auswirkungen“

Mit dem Referentenentwurf zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) liegt nun die seit längerer Zeit angekündigte Überarbeitung des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes vor. Welche Bedeutung hat der Entwurf für das Ofenbauerhandwerk und für moderne Einzelraumfeuerstätten? Darüber sprechen wir mit Dr. Johannes R. Gerstner, energiepolitischer Experte, Advisor der #ofenzukunft, einer Initiative des GVOB, sowie Berater der Europäische Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft (EFA) und des Fachverbands Schornsteintechnik.

Herr Dr. Gerstner, wie ordnen Sie den aktuellen Referentenentwurf grundsätzlich ein?

Zunächst einmal relativ ruhig. Viele Inhalte des Entwurfs waren bereits seit längerer Zeit absehbar oder ergeben sich unmittelbar aus europäischen Vorgaben, etwa aus der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD. Insofern kommt vieles nicht überraschend. Ein erheblicher Teil der Entwicklungen im Gebäudebereich wird inzwischen europäisch vorgegeben. Natürlich gibt es bei der nationalen Umsetzung politische Spielräume, aber die grundsätzliche Richtung ist seit Jahren bekannt.
Gleichzeitig erkennt man im Entwurf schon einen anderen politischen Ansatz als noch in der sehr aufgeheizten Debatte rund um das sogenannte „Heizungsgesetz“. Viele sehr detaillierte Regelungen der bisherigen §§ 71 ff. des Gebäudeenergiegesetzes sollen vereinfacht oder zurückgenommen werden. Insgesamt entsteht dadurch zunächst einmal mehr Flexibilität und Technologieoffenheit im Wärmemarkt.

Welche Bedeutung hat der Entwurf speziell für das Ofenbauerhandwerk?

Die Branche wird die weiteren Entwicklungen selbstverständlich aufmerksam begleiten müssen. Gleichzeitig sollte man aber sauber unterscheiden, welche Bereiche tatsächlich unmittelbar betroffen sind und wo eher mittelbare Auswirkungen entstehen. Der Entwurf richtet sich in erster Linie an die zentrale Wärmeversorgung von Gebäuden und an klassische Heizungsanlagen. Dort geht es vor allem um Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Hybridheizungen oder Fernwärme. Die klassische Einzelraumfeuerstätte bewegt sich häufig in einem anderen Anwendungsbereich.
Viele Kamin- und Kachelöfen werden ergänzend betrieben, etwa zur Zusatzwärme, in hybriden Wärmekonzepten oder als zusätzliche Wärmequelle im Gebäudebestand. Diese grundsätzliche Rolle bleibt aus heutiger Sicht weiterhin möglich. Deshalb sehe ich aktuell keinen Anlass für grundsätzliche Alarmstimmung im Ofenbauerhandwerk.

Aktuell wird vor allem über Biomasse und automatisch beschickte Anlagen diskutiert. Wie bewerten Sie das?

Diese Diskussion gibt es innerhalb der Gesamtbranche natürlich. Dabei muss man aber berücksichtigen, dass unterschiedliche Marktsegmente teilweise auch unterschiedliche Interessenlagen haben. Im Bereich zentraler Biomasseheizungen spielen Pellet- und Biomassekessel naturgemäß eine deutlich größere Rolle als bei klassischen handbeschickten Einzelraumfeuerstätten. Dort stehen deshalb auch andere regulatorische Fragestellungen im Vordergrund, etwa Nachhaltigkeitsnachweise, Bilanzierungen oder Anforderungen an die Heizungslogik.
Für das Ofenbauerhandwerk stellt sich aus meiner Sicht eher die Frage, welche Entwicklungen tatsächlich unmittelbare Auswirkungen auf die Einzelraumfeuerstätte haben und an welchen Stellen man eher indirekt betroffen ist.

Ein Punkt ist der diskutierte Primärenergiefaktor für Holz. Kann das auch Einzelraumfeuerstätten betreffen?

Ja, mittelbar durchaus. Der Primärenergiefaktor spielt beispielsweise bei Energieausweisen und energetischen Bewertungen von Gebäuden eine Rolle. Dort können auch ergänzende Einzelraumfeuerstätten berücksichtigt werden. Wenn sich der Primärenergiefaktor für Holz verändert, wirkt sich das entsprechend auch rechnerisch auf holzbasierte Systeme aus. Das betrifft allerdings nicht die grundsätzliche Zulässigkeit moderner Kamin- und Kachelöfen. Man muss deshalb aufpassen, dass unterschiedliche Themenfelder nicht miteinander vermischt werden.

Wie bewerten Sie die Diskussion um sogenannte „systemdienliche“ Feuerstätten?

Ich halte das Thema grundsätzlich für sehr wichtig. Wir als Branche beschäftigen uns im Rahmen der #ofenzukunft ja schon seit längerer Zeit intensiv mit Fragen der Versorgungssicherheit, Resilienz und dezentralen Wärmeversorgung. Dazu wurden auch entsprechende Studien und Analysen erarbeitet. Moderne Feuerstätten können gerade in hybriden Wärmekonzepten oder in Krisensituationen durchaus eine wichtige ergänzende Rolle spielen. Gleichzeitig muss man aus meiner Sicht aber sehr sauber zwischen dem praktischen Nutzen und der regulatorischen Einbindung unterscheiden. Dass eine Feuerstätte im Alltag oder im Krisenfall systemisch sinnvoll sein kann, bedeutet nicht automatisch, dass man sie vollständig in die Logik zentral regulierter Heizungsanlagen überführen sollte. Denn genau dort entstehen dann schnell zusätzliche Anforderungen, etwa bei Nachweisführung, Nachhaltigkeitskriterien, Bilanzierung oder Dokumentationspflichten. Die Stärke klassischer Einzelraumfeuerstätten liegt aus meiner Sicht gerade auch in ihrer dezentralen Struktur, ihrer Robustheit und ihrer Funktion als zusätzliche beziehungsweise redundante Wärmequelle. Diese Rolle sollte man nicht leichtfertig aufgeben. Deshalb halte ich eine ruhige und differenzierte Betrachtung für sinnvoll.

Was ist aus Ihrer Sicht jetzt wichtig für die Branche?

Vor allem eine sachliche Einordnung. Der Referentenentwurf befindet sich noch im politischen Verfahren, Änderungen sind weiterhin möglich. Gleichzeitig sollte man die Dinge weder überdramatisieren noch unterschätzen. Moderne Einzelraumfeuerstätten bleiben aus heutiger Sicht weiterhin Bestandteil technologieoffener Wärmekonzepte im Gebäudebestand. Wichtig wird sein, die weiteren regulatorischen Entwicklungen aufmerksam und konstruktiv zu begleiten und gleichzeitig die eigenen Stärken der Branche weiterhin klar herauszustellen.