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Spartherm realisiert strengere Grenzwerte als die neue Ökodesign-Richtlinie 2022

Die Kunden von Spartherm können der ab 1.1.2022 geltenden Ökodesign-Richtlinie und den darin verbindlich fixierten neuen Grenzwerten beruhigt entgegensehen: Denn schon lange setzt Spartherm auf Nachhaltigkeit und realisiert in puncto Emissionen strenge Grenzwerte. Die Maßstäbe sind hier schon jetzt weitaus strenger als die künftigen Obergrenzen der neuen Ökodesign-Verordnung. Darum geht es im Einzelnen: Die Richtlinie 209/125/EG des europäischen Parlamentes tritt am 1.1.2022 in Kraft. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird sie „Ökodesign-Richtlinie“ genannt. Die fixierten Emissionswerte für Kamineinsätze und Kaminöfen müssen ab diesem Zeitpunkt von allen europäischen Herstellern eingehalten werden. Es handelt sich hierbei um einen Konsens, dem alle europäischen Länder zugestimmt haben.

Die Maßnahme soll der Verbesserung der Luftqualität in der europäischen Union dienen. Seit Langem engagieren sich Hersteller wie Spartherm kontinuierlich, um die Emissionen zu senken und die Luftqualität zu verbessern. Die deutschen Hersteller beziehungsweise Unternehmen, die Produkte in Deutschland und Österreich verkaufen, realisieren schon jetzt weit bessere Werte als die neuen Grenzwerte, die jetzt von der europäischen Union gefordert werden.

Was bedeutet das für Produkte von Spartherm? Grundsätzlich erfüllen Spartherm-Produkte weitaus strengere Werte, da sowohl die 2. Stufe BImSchV. als auch die 15a-Verordnung in Österreich strenger sind als die Ökodesign-Richtlinie 2022.

Die geforderten Werte für geschlossene Feuerräume für Kamineinsätze und Kaminöfen sind im Einzelnen:

  • Feinstaub / Partikel: 40 mg/m.
  • Kohlenmonoxid CO: 1500 mg/m.
  • Stickoxid NOx: 200mg/m.
  • Wirkungsgrad: > 65 %
  • Spartherm erfüllt diese Vorgaben mit seinen Kamineinsätzen und Öfen schon seit Längerem. Dies kann im Einzelnen in den Preislisten unter „Technische Daten“ nachgelesen werden.

    Ein besonderes Thema sind Sonderanfertigungen. Gemäß Ökodesign-Verordnung Artikel 1/Punkt 2 d) gilt die Verordnung nicht für „Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte, die nicht werkseitig montiert werden oder nicht als vorgefertigte Komponenten oder Teile von demselben Hersteller zur Montage vor Ort geliefert werden“. Eine Sonderanfertigung ist ein Einzelstück und wird von Spartherm als Komponente für die Errichtung der Feuerstätte vor Ort geliefert. Sonderanfertigungen sind eigenständig nicht als Einzelraumheizgeräte zulässig oder geeignet. Das fertige Produkt entsteht erst durch die Errichtung durch einen Ofenbaubetrieb nach seinem Design und seiner technischen Auslegung, seiner Materialauswahl und seiner handwerklichen Leistung. Dadurch gilt die Ökodesign-Verordnung nicht für Sonderanfertigungen. Der Errichter der Anlage muss hier also weiterhin – wie es schon in der Vergangenheit üblich war – die Abnahme durch Behörden oder Schornsteinfeger im Vorfeld klären und nach Errichtung durchführen.