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Neuer Bundestarifvertrag im Schornsteinfegerhandwerk

Am 16. Dezember 2020 haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaft im Schornsteinfegerhandwerk auf einen neuen Bundestarifvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren ab 1. Januar 2021 geeinigt.

Drei Verhandlungsrunden benötigten die Tarifkommissionen des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks und des Zentralverbandes Deutscher Schornsteinfeger – gewerkschaftlicher Fachverband – (ZDS), um ihre Positionen in den umstrittenen Punkten Lohnanpassungen und flexible Arbeitszeiten anzunähern.

Im Ergebnis einigten sich beide Tarifparteien auf eine Lohnerhöhung ab Januar 2021. Abhängig von der Gehaltsgruppe erhalten Arbeitnehmer monatlich 70 Euro beziehungsweise 75 Euro mehr. Im Jahr 2022 erhöht sich das Gehalt um weitere 70 Euro beziehungsweise 75 Euro monatlich. Dazu Oswald Wilhelm, Präsident des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks: „Mit dieser Lohnsteigerung unterstreichen die Arbeitgeber ihre Bereitschaft, die Leistungen ihrer Mitarbeiter angemessen zu entlohnen.“ Künftig soll auch berufliche Qualifizierung noch besser honoriert werden. Schornsteinfegermeister*innen können nach dem neuen Tarifvertrag unmittelbar nach ihrer Meisterprüfung in eine höhere Tarifgruppe wechseln. Bislang war dies nur mit Nachweis von Berufsjahren möglich.

Die von der Gewerkschaft geforderte Flexibilisierung der Arbeitszeit wird hingegen nicht Gegenstand des Bundestarifvertrags sein. Die einzelnen Schornsteinfegerbetriebe sollen weiterhin im Rahmen des bestehenden Arbeitsrechts Arbeitszeiten mit ihren Arbeitnehmern vereinbaren. Flexible Arbeitszeiten sind im betrieblichen Alltag längst Praxis und bedürfen nach Meinung der Arbeitgeber keiner weiteren Regulierung.