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Staatliche Zuschüsse

Pelletheizungen und wasserführende Öfen

Die BEG wurde zum 1. Januar 2023 erneut angepasst. 20 Prozent Förderung erhalten Besitzer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern, wenn sie eine alte Öl- oder Kohleheizung, eine Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung gegen eine Holzzentralheizung zum Beispiel mit Pellets ersetzen. Wird eine andere Heizungsart ausgetauscht oder bleibt eine fossile Heizung in Betrieb, beträgt der Fördersatz 10 Prozent. Die Förderung wird für bis zu 60.000 Euro an anrechenbaren Kosten pro Wohnung gezahlt. In einem Einfamilienhaus erhält ein klimafreundliches Heizsystem mit Holz so bis zu 12.000 Euro vom Staat. Voraussetzung ist, dass die neue Heizung mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe kombiniert wird.

Dabei ist auch eine Warmwasser-Wärmepumpe möglich. Anträge müssen vor Auftragsvergabe beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Für Haushalte, für die eine Solaranlage nicht passt oder wo nur der Heizkessel getauscht werden soll, können für die Investition in eine klimafreundliche Pelletheizung ebenfalls 20 Prozent der Investition erstattet werden. Dafür müssen diese Kosten im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Förderung wird dann innerhalb von drei Jahren von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen. Dabei dauert es länger als bei der BEG, bis man sein Geld auf dem Konto hat. Vorteil bei der Steuerförderung ist aber, dass man die Förderung auch nach dem Einbau der neuen Pelletheizung noch in Anspruch nehmen kann. Adressen von qualifizierten Ansprechpartnern listet die Webseite www.pelletfachbetrieb.de

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