Im Erklärvideo von BLE erfahren Sie, wie die Verordnung in der Praxis umgesetzt wird. https://youtu.be/8NfChZ6zJz8
Die Einführung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR – EU Deforestation Regulation) gilt gleichermaßen für den Import von Reifen wie auch für den von Holzmöbeln, Schokolade oder Lederaccessoires.
Große Unternehmen müssen die Bestimmungen der Verordnung ab dem 30.12.2025 erfüllen, Kleinst- und Kleinunternehmen erst ab dem 30.6.2026. Da die Verordnung umfangreiche Berichtspflichten für alle Marktteilnehmer und Händler von den durch die Verordnung abgedeckten Produktgruppen vorsieht, empfiehlt der HKI Industrieverband e.V., sich frühzeitig um die Erfüllung der Vorgaben zu kümmern.
Die betroffene Warengruppen
Relevante Waren die unter die VO fallen sind: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalmen und Palmöl. Kautschuk, Soja und Holz. Verarbeitete Produkte, die unter Verwendung eines der genannten Rohstoffe hergestellt wurden wie zum Beispiel Lederwaren, Schokoladen, Reifen, Möbel, Musikinstrumente oder Bücher. Die Liste der Holzprodukte ist deutlich länger geworden als sie es in der EU-Holzhandelsverordnung ursprünglich war. Betroffen sind beispielsweise auch Holzpaletten. Aber auch wer Brennholz in die EU importiert oder aus der EU exportiert, muss sicherstellen, dass es den Anforderungen der EUDR entspricht. Auch Firmen die Brennholz auf dem EU-Binnenmarkt handeln, unterliegen den Bestimmungen der EUDR und müssen nachweisen, dass das Holz entwaldungsfrei ist.Holzverpackungen, die Erzeugnisse umschließen, fallen nicht unter die EUDR. Das gilt auch für Kartonverpackungen und Betriebsanleitungen.
Firmen, die mit Brennholz auf dem EU-Binnenmarkt handeln, unterliegen den Bestimmungen der EUDR und müssen nachweisen, dass das Holz entwaldungsfrei ist.«
Wer bald reagieren muss
Die Verordnung betrifft alle Unternehmen die mit den relevanten Produkten handeln, sie importieren, exportieren oder produzieren. Auch Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Firmen müssen die Verordnung einhalten, bekommen allerdings etwas mehr Zeit.
Was passiert, wenn die Frist ignoriert wird
Zum Stichtag müssen Firmen belegen (Sorgfaltserklärung, detaillierte Produktbeschreibung, Geoinformationsdaten,…), dass ihre Waren/Produkte nicht im Zusammenhang mit einer mutmaßlich abgeholzten Fläche (Entwaldung) nach dem 31. Dezember 2020 stehen. Das heißt, sie müssen die Anforderungen der Verordnung nachweislich erfüllen, um entwaldungsfreie Produkte rechtskonform auf den EU-Binnenmarkt anzubieten. Fehlen die Belege, können Waren beim Zoll festgehalten werden. Zudem drohen Firmen empfindliche Geldbußen, wenn diese gegen die Vorschriften verstoßen. Zudem droht der Ausschluss vom EU-Markt, die Beschlagnahmung oder die Zerstörung der betroffenen Waren.
Hintergrund
Laut EU werden Jahr für Jahr weltweit Millionen Hektar Wald in landwirtschaftliche Nutzflächen umgewandelt. Insbesondere für Palmöl, Soja und Kakao. Geht es nach der EU soll das nicht so bleiben und die Lieferkette dahingehend transparent werden. 2023 trat die Verordnungüber die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Schädigungen in Verbindung stehen (Entwaldungsverordnung) in Kraft. Seitdem läuft die Umsetzungsfrist. Ursprünglich sollte Sie Ende 2024 starten. Die EUDR (EU-2023/1115) ist eine verpflichtende Verordnung, um die Entwaldung oder Waldschädigungen durch den Handel mit bestimmten Rohstoffen und Produkten zu kontrollieren beziehungsweiezu reduzieren. Firmen können freiwillig soenannte entwaldungsfreie Lieferketten implementieren, um zu gewährleisten, dass ihre Lieferkette beziehungsweise. der Produktionsprozess von Produkten keine Entwaldung verursachen.
Als zuständige Behörde für Deutschland nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Aufgaben war, die sich durch die Entwaldungs-VO ergeben. Infos und FAQs auch übersetzt unter