In vielen Berufen lauert Gefahr am Arbeitsplatz. Dennoch kommen nur etwa die Hälfte der Unternehmen ihrer Pflicht nach, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das ist das Ergebnis einer neuen Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Dabei ist es elementare Basis des betrieblichen Arbeitsschutzes. „Wer Gesundheitsrisiken im Betrieb nicht identifiziert, bewertet und erforderlichenfalls abstellt, wird spätestens bei einem schweren Arbeitsunfall mit höchst unangenehmen Fragen der Aufsichtsbehörden oder gar des Staatsanwalts rechnen müssen“, erklärt Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad.