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Mobile Erfassung für Ableitbedingungen nach BImSchV und VDI

Die seit dem ersten Januar gültigen Ableitbedingungen stellen das Schornsteinfegerhandwerk und das ausführende Kaminbau- und Kachelofenhandwerk vor große Herausforderungen vor Ort.

Bereits bei der Planung einer neuen Festbrennstofffeuerungsanlage muss das durchführende Gewerk den geplanten Standort des Schornsteins in Bezug auf den möglichen Freistand und die notwendige Höhe der Mündung über Dachfirst beurteilen. Weiterhin sind unter Umständen im Umkreis vorhandene Gebäude mit deren Lüftungsöffnungen und das umliegende Gebäude selbst als einflussnehmende vorgelagerte Bebauung zu berücksichtigen.

Nach § 19 der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) kann bei Dächern mit einer Dachneigung über 20 ° die Zulässigkeit des Standorts und die notwendige Höhe über Dachfirst mit der ABC-Regel ermittelt werden. Dabei wird die firstnahe Anordnung A < B und die Mindesthöhe über First A, die mindestens der vorhandenen Höhe C entsprechen muss, ermittelt.

Bei Dächern unter 20  ° wird die Beurteilung erschwert, da zunächst eine Firsthöhe unter einem Winkel von 20 ° fiktiv gebildet werden muss. Von den beschriebenen Anforderungen der BImSchV darf nur abgewichen werden, wenn die ausreichende Höhe der Austrittsöffnung (Mündung) des Schornsteins über Dachfirst nach der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 nachgewiesen wird. Bei Dächern unter 20  ° Neigung sind bereits für die BImSchV die Anforderungen nicht einfach und ohne entsprechende Rechenverfahren zu prüfen.

Die noch komplexeren Rechenverfahren in der VDI 3781 Blatt 4, welche je nach Dachtyp zur Anwendung kommen, berücksichtigen neben dem waagerechten Abstand der Austrittsöffnung zum Dachfirst weitere gebäudegeometrische Daten wie die Dachfirsthöhe, die Breite der Giebelseite sowie den oder die Dachwinkel, je nach Dachform. Sind Flachdach oder ein Schrägdach mit einem Dachwinkel unter 20° oder auch im Umkreis zu berücksichtigende, vorgelagerte Gebäude vorhanden, ist die Beurteilung der Ableitbedingungen und die Ermittlung der notwendigen Höhe über dem Dachfirst ohne elektronische Hilfsmittel nicht möglich.

In der auf dem Markt verfügbaren Software „EuroKAM Futura“ – Auslegung und Berechnung von Abgasanlagen nach EN 13384 – wurden die Rechenverfahren für die Beurteilung von Festbrennstoff­feuerungsanlagen nach § 19 BIMSchV und VDI 3781 Blatt 4 ergänzt. Dabei müssen nicht zwingend alle Eingabewerte, die zur Auslegung beziehungsweise Überprüfung der erforderlichen Größe des Querschnitts der Abgas­anlage erforderlich sind, erfasst werden. Für die Beurteilung der Ableitbedingungen reichen die Feuerstättenkategorie, Feuerstättenleistung und der Brennstoff sowie die für die beschriebenen Eingabewerte für Dachform, Dachwinkel und weitere wenige geometrische Gebäudedaten. Die Eingabe erfolgt anwendergeführt bis zur Ergebnisausgabe. Für den als Nachweis erforderlichen Bericht kann das Ergebnis nach 1. BImSchV und VDI 3781 jeweils separat oder als Anhang zur Auslegung des Schornsteins nach EN 13384 Teil 1 und 2 erfolgen.

Für eine Vorortbeurteilung ist die Verwendung der mobilen Abgas-App für Smartphone oder Tablet das geeignete Werkzeug und für Planer, Handwerker sowie den/die bevollmächtigte Schornsteinfeger/in unerlässlich für die direkte Analyse im Objekt.

In drei anwendergeführten Schritten wird im neu angelegten Projekt über die Auswahl der Dachform und die Eingabe der geometrischen Daten die notwendige Höhe über dem Dachfirst ausgegeben.

Zusätzlich wird für die/den Planende/n auch die zur Beurteilung der Statik notwendige freie Aufbauhöhe über der letzten statischen Befestigungsmöglichkeit (Höhe über Dach) angezeigt.

Das vor Ort angelegte Projekt mit allen getätigten Eingaben kann anschließend gespeichert und zur Ergänzung der Auslegungsberechnung der Abgasanlage und ausführlichen Berichterstellung ins Büro übertragen werden.

Hottgenroth Software AG, 50829 Köln

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